AGB a.a.t vom 05.10.2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der a.a.t. Substrathandel GmbH

I.

  1. Reklamationen an Leistungen und Lieferungen müssen innerhalb von 12 Stunden schriftlich erfolgen. Widersprüche gegen Rechnungspositionen akzeptieren wir schriftlich spätestens 10 Tage nach Eingang der Rechnung bei unserem Kunden.

    Kippklausel: Sobald eine Kipperladung auf dem Gelände unseres Kunden entladen wurde, geht der Ladungsinhalt in den Besitz unseres Kunden über. Soll der Ladungsinhalt wegen Minderqualität gestoßen werden, so muss der Ladungsinhalt wenigstens neutral begutachtet und vom Kunden wieder verladen werden. Wird die Ware vom Kunden nicht wieder verladen, ist der Kunde zu 100% zahlungsverpflichtet.

  2. Befindet sich der Käufer/Kunde uns gegenüber mit Zahlungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig und laufende Aufträge können ohne Hinweis sofort gestoppt und komplett storniert werden.

  3. Etwa bestehende Liefer- und Leistungskontrakte brauchen seitens a.a.t. nicht weitererfüllt werden, wenn der Kunde sich mit Teilzahlungen im Verzug befindet.

II.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Hand-lung sind gegen uns und gegen unsere Erfüllungs- / Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Handeln vorliegt. Dieses gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird.

III.

  1. Waren und Dokumente bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen der a.a.t. gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum der a.a.t.. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.

  2. Die Be- oder Verarbeitung der im Eigentum der a.a.t. verbleibenden Ware erfolgt für a.a.t. als Hersteller und im Auftrag a.a.t., ohne dass der a.a.t. Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Der a.a.t. steht das Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und Grad der Be- und Verarbeitung. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der a.a.t. gehörenden Waren steht der a.a.t. das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur Zeit der Verarbeitung.

IV.

a.a.t. haftet nicht, wenn gemäß Futteruntersuchung nicht gerügte Silagen mindere Gasausbeute oder mangelnde Funktionalität einer Biogasanlage bedingen. Eine tiefgreifende Materialuntersuchung vor Warenabnahme obliegt dem Kunden. Silagelieferanten der a.a.t. versichern, über eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen.

V.

Tritt ein Kunde von einem Liefervertrag mit a.a.t. zurück, nachdem er die gelieferte Ware schriftlich moniert hat, so ist die a.a.t. nicht verpflichtet, den kongruenten Abnahmevertrag mit ihrem Lieferanten fortzuführen: a.a.t. hat aber das Recht des sofortige Rücktrittes von der Abnahmeverpflichtung.

VI.

Alle Handelsgeschäfte der a.a.t. unterliegen dem Selbstbelieferungsvorbehalt: Sofern ein Lieferant der a.a.t. kontraktliche Lieferungen nicht erfüllt, ist die a.a.t. nicht zum Deckungskauf für den reziproken Gegenkontrakt verpflichtet. Sie kann hingegen ihrerseits die Weiterbelieferung des reziproken Gegenvertrages einstellen.

VII.

a.a.t. speichert zu Geschäfts- und Informationszwecken personenbezogene Information von gewerblichen Kunden, Lieferanten und Interessenten, die telefonisch, schriftlich oder elektronisch Kontakt mit a.a.t. haben oder in der Vergangenheit hatten.  Gewerbliche Kunden, Lieferanten und Interessenten haben jederzeit Widerspruchsrecht gegen die Speicherung persönlicher Daten und gegen jegliche Zusendung von produktspezifischen Informationen durch die a.a.t. Gewerbliche Kunden, Lieferanten und Interessenten können jederzeit die Offenlegung der bei a.a.t. über sie gespeicherten Informationen in schriftlicher Form verlangen. Gewerbliche Kunden, Lieferanten und Interessenten wenden sich im Informations- und Beschwerdefalle direkt an die Telefonnummer 038852-6040, Ansprechpartner ist Fabian Boczek.

Persönliche Daten von gewerblichen Kunden, Lieferanten und Interessenten werden gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung der Informationen nicht zuwiderlaufen, sofern ein „Dateneigentümer“ dieses wünscht oder die hinterlegten Informationen für den Geschäftszweck der Firma a.a.t. nicht relevant sind und somit kein berechtigtes Interesse der a.a.t. an Speicherung dieser Informationen besteht.

Wir unterstellen Einverständnis mit unserem Prozedere, solange kein Widerspruch erfolgt ist.

Erfüllungsort vorliegender AGB ist 19230 Hagenow, Gerichtsstand ist 19071 Schwerin

Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder künftig werden, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Schiedsgericht:  Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. auf Basis „Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (neueste Fassung)“

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft am 01.09.2020.

a.a.t. Substrathandel GmbH
Registergericht:
Schwerin (HRB 3377)
Geschäftsführung: Fabian Boczek & Leonhard Stadler
Hausanschrift: Steintor 2a 19243 Wittenburg
Fon: 038852 – 604 0
Fax: 038852 – 60430
www.aat-substrathandel.de
mail@aat-substrathandel.de